Geschichte der neuen Versicherungsnummer

Muster


 Die alte AHV-Nummer wurde durch eine neue AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) ersetzt

Die alte 11-stellige AHV-Nummer hatte einige gravierende Nachteile.
So gravierend, dass sie nach 60 Jahren abgelöst wurde.

Die alte AHV-Nummer war aus Sicht Datenschutz problematisch: Anhand der AHV-Nummer konnte man das Geburtsdatum, das Geschlecht und Anfangsbuchstaben des Namens bestimmen. Weiter war ersichtlich, ob es sich um einen Schweizer Bürger oder einen Ausländer handelte. Verwaltungsaufwand und Fehleranfälligkeit waren hoch, da die alte AHV-Nummer nicht ein Leben lang gültig war. Bei einer Namesänderung durch Heirat oder aus sonsigen Gründen, bei einer Geschlechtsumwandlung und bei einer Änderung der Nationalität bzw. Einbürgerung änderte sich die AHV-Nummer. Auch bezüglich der noch freien AHV-Nummern war beim alten System die Grenze beinahe erreicht – es gab schon einige wenige Fälle, die nicht mehr im bestehenden Nummernsystem abgebildet werden konnten.

Gründe genug für eine neue AHV-Nummer! Der Bundesrat hat die Revision des AHV-Gesetzes zur Einführung der neuen AHV-Versichertennummer auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt. Die Einführung der neuen AHV-Nummer erfolgte ab 1. Juli 2008 schrittweise.

Die neue AHV-Nummer hat 13 Stellen und ist “nicht sprechend”. Die Nummer lässt also keinen Rückschluss auf die Person zu. Die neue AHV-Nummer hat viele Namen, zumindest bisher: AHV-Nummer, Versichertennummer, AHV-Versichertennummer und Sozialversicherungsnummer wird sie genannt. Es bleibt wohl abzuwarten, welcher Begriff sich durchsetzen wird.

Die neue AHV-Nummer bzw. Sozialversicherungsnummer der Schweiz

Ab 01. Juli 2008 wird die neue AHV-Nummer schrittweise in der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), der IV (Invalidenversicherung) und der Erwerbsersatzordung (EO) eingeführt. AHV-intern wurde jedem Versicherten bereits eine neue AHV-Nummer zugeteilt. Ab 1.7. wird die AHV nach und nach den Arbeitgebern die neuen Sozialversicherungsnummern ihrer Arbeitnehmer mitteilen. Versicherte, die ab dem 1.7. neu in die AHV eintreten, werden nur noch die neue AHVNummer erhalten. Die Einführung wird voraussichtlich 2009 abgeschlossen werden.

Die neue AHV-Nummer hat 13 Stellen und enthält keinerlei Personenkennzeichen mehr.

Gleichzeitig mit der neuen AHV-Nummer werden auch neue AHV-Ausweise eingeführt. Der neue AHV-Ausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die neue Sozialversicherungsnummer bzw. AHV-Nummer. Der neue AHV-Ausweis bedeutet eine Verbesserung des Datenschutzes, denn er enthält nicht mehr die umstrittenen Kassenstempel, die beim alten AHV-Ausweis einen Rückschluss auf frühere Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht haben.

Zusätzlich zur neuen AHV-Nummer und dem neuen AHV-Ausweis wird noch der Versicherungsnachweis eingeführt. Hier handelt es sich um eine echte Neuheit. Der Versicherungsnachweis wird neu von der zuständigen Ausgleichskasse immer dann ausgestellt, wenn der Arbeitgeber den Eintritt eines Versicherten meldet. Für den Versicherten ist dieser Versicherungsnachweis die Bestätigung, dass er vom Arbeitgeber ordnungsgemäss angemeldet wurde. Der Versicherungsnachweis ersetzt damit also den Stempel der kontoführenden Ausgleichskasse auf dem früheren AHV-Ausweis.

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